Neben der eigentlichen Walderschliessung mit Waldstrassen, Maschinen- oder Jeepwegen gehören auch Forstwerkhöfe und Löschwasserbecken oder -teiche für die Waldbrandbekämpfung zur baulichen Infrastruktur, die für die Bewirtschaftung der Wälder und damit für die Erhaltung der gewünschten Waldfunktionen erforderlich sind. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN) sorgt dafür, dass die Aufgaben der Waldgesetzgebung bei der forstlichen Infrastruktur umgesetzt werden können.
Bedeutung und Vergleich
In einem Gebirgskanton wie Graubünden hat die Walderschliessung eine grosse Bedeutung. Waldstrassen sind die Grundlage für alle Transportvorgänge im Wald. Sie ermöglichen die Aufbereitung, Lagerung und den Transport des geernteten Holzes sowie den Zugang zu vielen Schutzbauten und sind eine notwendige Voraussetzung für eine wirksame Waldbrandprävention und -bekämpfung. Ohne eine moderne, den aktuellen Anforderungen einer effizienten Bewirtschaftung genügenden Erschliessung ist die Erfüllung der gewünschten Waldfunktionen nicht möglich.
Das Wegenetz umfasst auch die Holzabfuhrachsen ausserhalb des Waldes bis zum Anschluss ans übergeordnete Gemeinde- oder Kantonsstrassennetz. Seit 2018 sind 6 km Waldstrassen neu erstellt und 84 km Waldstrassen ausgebaut worden. Diese sind in untenstehender Tabelle enthalten. Zum Vergleich: Das Netz der kantonalen Hauptstrassen (537 km), der kantonalen Verbindungsstrassen (822 km) und der Nationalstrassen im Kanton Graubünden (222 km) beträgt insgesamt 1581 km.
Und noch ein Vergleich: Das Landesforstinventar (LFI 4) weist für Graubünden eine Strassendichte der Waldstrassen mit Tragfähigkeiten >=18 t und Breiten >=2,5 m von 10,5 m/ha Wald aus. Das ist nach dem Kanton Tessin mit 4,9 m/ha und dem Kanton Uri mit 7,6 m/ha der dritttiefste Wert der Schweiz. Weiter folgen dann die Kantone Glarus mit 10,8 m/ha, Obwalden mit 13,8 m/ha, Appenzell i. R. mit 13,9 m/ha und Wallis mit 14,1 m/ha. Am anderen Ende der Skala finden sich die Kantone Zürich mit 72,4 m/ha und Aargau mit 82,8 m/ha. Der Durchschnittswert über die ganze Schweiz beträgt 25,4 m/ha.

Umfang des Waldwegnetzes im Kanton Graubünden. (Quelle: Waldentwicklungsplan GR 2018, aktualisiert, Stand 2024, Angaben in km)
Grundlagen und Ziele
Die Walderschliessung ist in die behördenverbindliche, kantonale Waldentwicklungsplanung (WEP 2018+) eingebunden und damit planerisch breit abgestützt und legitimiert. Neben den Objektblättern Schutzwald, Holznutzung, Natur und Landschaft, Erholung und Tourismus, Weidwald und Wald-Wild-Jagd wird die Erschliessung in einem eigenen Objektblatt im WEP ausführlich behandelt und mit den übrigen Bereichen koordiniert. Zur Beurteilung der Erschliessungssituation wurde mittels einer Modellierung für die gesamte Waldfläche die Erschliessungsgüte ermittelt (vgl. dazu den Artikel von Leo Bont und Janine Schweier ab Seite 55 in diesem Heft). Es wurden drei Güteklassen definiert und die entsprechenden Waldflächenanteile ermittelt:
- Güteklasse 1, erfüllt die Anforderungen an den Stand der Technik: 38% der Waldfläche oder rund 75 000 ha.
- Güteklasse 2, bedingt tauglich für eine effiziente Bewirtschaftung: 35% der Waldfläche oder rund 70 000 ha.
- Güteklasse 3, keine effiziente Bewirtschaftung möglich: 27% oder rund 55 000 ha.
Aufbauend auf den modellierten Güteklassen sowie unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Überlegungen und von den örtlichen Gegebenheiten und Bedürfnissen wurden im WEP für den ganzen Kanton rund 90 prioritäre Erschliessungsgebiete mit Optimierungspotenzial festgelegt. Ziel ist es, in diesen Gebieten mit einem Ausbau der bestehenden Erschliessung oder allenfalls mit einem Neubau das Erschliessungsdefizit zu beheben, bzw. die Erschliessungsgüte zu verbessern. So soll bis ins Jahr 2030 die Waldfläche, die den Anforderungen an den Stand der Technik betreffend Holzernte- und Transportsystemen (Tragfähigkeit) genügt, um 15 000 ha (1250 ha/Jahr) erhöht werden. Ausserhalb der prioritären Erschliessungsgebiete ist davon auszugehen, dass die Erschliessung grundsätzlich die Anforderungen erfüllt oder zumindest bedingt tauglich ist. Hier soll die erforderliche Erschliessung periodisch, bzw. bei Bedarf instandgesetzt werden, sodass sie langfristig ihren Zweck erfüllen kann.
Bei der täglichen Arbeit im Bereich Erschliessung sind viele weitere Grundlagen zu beachten, wie beispielsweise das Projekthandbuch Erschliessungen und Schutzbauten, verschiedene Vorlagen und Pflichtenhefte, Normalien für Waldstrassen und Maschinenwege oder für Holz–Stahl-Brücken, das Waldbrandpräventionskonzept und der Leitfaden für den Bau von Löschwasserbecken und -teiche, das Handbuch für Forstwerkhöfe, die einschlägige Gesetzgebung im Wald- und Umweltbereich und betreffend Beschaffungswesen, Geodaten von Kanton und Bund oder die einschlägigen Normen von VSS, SIA und weiteren Fachorganisationen.
Was wird unterstützt?
Eine erste Zwischenbilanz nach Inkrafttreten des WEP zeigt, dass mit den ausgeführten Massnahmen die Ziele erreicht werden können, sofern das Investitionsvolumen gehalten werden kann. Von den jährlichen 12,9 km Aus- und Neubauten sind nur rund 0,8 km Neubauten. Der Rest sind Ausbauten von bestehenden Wegen, die wegen ungenügender Breite und Tragfähigkeit den Anforderungen an den Holztransport nicht genügen. Das zeigt, dass das forstliche Wegnetz im grossen Ganzen besteht und nur noch punktuell erweitert wird. Mehr als die Hälfte der Investitionen betrifft die Instandsetzung der vorhandenen Walderschliessung – sowohl im Sinne der Erhaltung und periodischen Wiederinstandsetzung wie auch zur Wiederherstellung infolge von Unwetterereignissen. Es zeigt sich, dass die Instandsetzung der Walderschliessung, die seit 2008 systematisch im Rahmen der jährlichen Sammelprojekte (SIE) durchgeführt wird, eine Daueraufgabe mit grosser Bedeutung darstellt (vergleiche dazu auch den Artikel von Kasper Scherrer ab Seite 16 in diesem Heft).

Massnahmen, die in den Jahren 2018 bis 2024 durchschnittlich pro Jahr im Bereich Erschliessung realisiert wurden.
Die Beteiligten oder die Macher und Macherinnen
Forstliche Projekte erfolgreich umzusetzen bedingen eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten und Klarheit über Zuständigkeit und Verantwortung. Zu diesem Zweck hat das Amt für Wald und Naturgefahren Ablaufdiagramme für das Projektgenehmigungsverfahren aufgezeigt und auf Basis des SIA-Normenwerks (insbesondere SIA 101 und 103) in detaillierten Pflichtenheften die Aufgaben und Leistungen für die folgenden Funktionen definiert:
- Bauherrschaft
- Genehmigung / Subventionierung
- Projektleitung
- Fachplanung
- Bauleitung
Bei der Abwicklung der Projektvorhaben nimmt das Amt für Wald und Naturgefahren seit jeher eine zentrale Rolle ein. Naheliegend ist, dass das AWN massgebend das Genehmigungsverfahren durchführt, die Abrechnungen prüft und die Subventionierung gewährleistet. Zusätzlich übernimmt in den meisten Fällen das AWN mit den regionalen Erschliessungsspezialisten und technischen Sachbearbeitern im Auftrag der Bauherrschaft auch die zentrale Aufgabe der Projektleitung. Die Übernahme der Projektleitung durch das AWN basiert auf einer gesetzlichen Grundlage (Art. 25 Abs. 2 des kantonalen Waldgesetzes) und wird für jedes Projekt mittels Vereinbarung zwischen Bauherrschaft und AWN schriftlich geregelt.
Ganz entscheidend beteiligt am Gelingen eines Erschliessungsvorhabens sind selbstverständlich die beauftragten Unternehmungen. Graubünden verfügt über erfahrene Bauunternehmungen, die in der Lage sind, in Zusammenarbeit mit den Bau- und Projektleitern für die Bauherrschaften Waldstrassen in der geforderten Qualität zu erstellen.

Die Waldstrasse als sicherer Arbeitsplatz. Das Aufrüsten und Sortieren des Holzes aus einem Seilschlag erfolgt auf der Waldstrasse. Molinis, Gemeinde Arosa. (Bild: Jann Brosi, AWN)
Herausforderungen – und wie man darauf reagieren kann
In den letzten Jahren und Jahrzehnten hat im Bereich der forstlichen Infrastrukturen sowohl bei der Walderschliessung wie auch bei den Schutzbauten eine enorme Entwicklung stattgefunden. Die Bedürfnisse der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer an die Verbesserung der Walderschliessung konnten weitgehend abgedeckt werden. Erforderliche Ergänzungen und Ausbauten und insbesondere die unabdingbare Instandsetzung der Bauten zur langfristigen Nutzung konnten realisiert werden. Dies insbesondere dank der guten Zusammenarbeit mit allen Beteiligten und speziell auch mit dem Bund. Zur Erhaltung der nötigen Infrastrukturen sind jedoch konstante Investitionen erforderlich. Um das zu gewährleisten, stellen sich einige Herausforderungen für die Zukunft:
- Zunehmender Aufwand zur Erhaltung der Waldstrassen im Zuge des Klimawandels und damit verbundener Extremwetterereignissen.
- Gesellschaftliche Akzeptanz ist nur mit geeigneter Information zu erreichen.
- Genügend finanzielle Mittel bei Bauherrschaften, Bund und Kanton.
- Sicherung der Qualität in allen Projektphasen, Weiterentwicklung und Anwendung von spezifischen Normen und Vorgaben.
- Fachkräftemangel bei Ingenieuren, Planern, Bauleitern und Bauunternehmungen. Dem kann teilweise begegnet werden mit Aus- und Weiterbildung auf allen Ebenen.
- Befahren der Waldstrassen mit Motorfahrzeugen und – teilweise damit zusammenhängend – die Störungsproblematik durch zunehmende, unkontrollierte Freizeitaktivitäten. Mit einer Sensibilisierung der Nutzer und geschickter Lenkung könnten viele Konflikte entschärft werden.
- Fordernde, teilweise langdauernde Genehmigungsverfahren, die nur mit sorgfältiger Planung und frühzeitigem Erkennen von Konflikten, Einbezug der direkt Betroffenen und zuständigen Fachstellen und transparenter Kommunikation bewältigt werden können.
- Der Umgang mit verschiedenen Inventaren. Es ist zum Beispiel eine Interessenabwägung bei Ausbauten von bestehenden Wegen in geschützten Inventaren angezeigt.
Eine den aktuellen Anforderungen genügende Erschliessung ist für die Waldpflege und Erfüllung der Waldfunktionen unabdingbar. Die gestellten Herausforderungen an die Projektierung und Realisierung sind und bleiben zentral für das kantonale Fachamt und für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.
Andreas Meier ist Forstingenieur ETH und beim AWN Graubünden Leiter des Bereichs Erschliessung. Siehe auch Interview in diesem Heft ab Seite 22.







































































